„Dringend abgeraten“: Auswärtiges Amt hebt Reisewarnung für viele Länder in Nahost auf

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Globus Nahost

Als Israel und die USA am 28. Februar weit angelegte Militärschläge gegen den Iran begonnen haben, hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für alle Länder im Nahen Osten verhängt. Denn der Iran begann prompt mit Gegenschlägen, die auch Tote in Ländern wie den V.A.E. oder Saudi-Arabien gefordert haben.

Auch während des brüchigen Waffenstillstandes ist aber eine erneute Eskalation nicht auszuschließen. Und so blieb die formelle Reisewarnung weiter in Kraft. Die betraf übrigens auch den reinen Transitaufenthalt dort, während die Airlines ihren Flugverkehr wieder auf ca. zwei Drittel des Vorkrisenniveaus hochgefahren haben.

Am gestrigen Donnerstag (30. April) hat das Auswärtige Amt die Risiken neu bewertet. Infolgedessen wurde die Reisewarnung für folgende Staaten aufgehoben:

Das Amt rät nun nur noch dringend von Reisen in die o.g. Länder ab. Selbiges gilt für weite Teile Israels. Gewarnt wird dort nur noch von Reisen in den Gazastreifen, das Westjordanland und dem Norden des Landes, nahe der Grenze zum Libanon.

Stand 1. Mai 2026 gelten somit noch (Teil-)Reisewarnungen für folgende Länder:

Zu beachten ist, dass eine Teilreisewarnung nicht zwangsläufig etwas mit der Sicherheitslage eines Landes zu tun hat. So ist Japan auf der Karte orange markiert. Die Reisewarnung gilt aber nur für Gebiete, die seit 2011 infolge der Nuklearkatastrophe von Fukushima seitens der Regierung evakuiert wurden.

Auswirkungen für Reisende

Es dürfte nun kaum jemand im Jubel ausbrechen und sofort seine Flüge nach Dubai buchen. Dafür bleibt die Lage in der Region zu volatil, zumal alle Konfliktparteien regelmäßig mit neuer Eskalation drohen.

Das Ende der formellen Reisewarnung hat aber durchaus Bedeutung für alle, die Flüge mit (Transit-)Aufenthalt im Nahen Osten gebucht haben.

  • Rücktrittsrecht bei Pauschalreisen: Wer eine Pauschalreise gebucht hat, kann bei bestehender Reisewarnung kostenfrei von der Reise zurücktreten. Zumindest, wenn diese zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht bestand. Inwiefern auch Reisen mit Transit in einem betroffenen Land davon abgedeckt sind, ist rechtlich nicht abschließend geklärt.
  • Entfall des Versicherungsschutzes: Zahlreiche Versicherungen wie z.B. (Reise-)Krankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung, usw. greifen nicht, wenn eine Reisewarnung gilt, bzw. bei Buchung der Reise bereits bestand. Die genauen Konditionen hängen von der Versicherung ab.

Dass von den Reisen weiter dringend abgeraten wird, hat rechtlich keine Brisanz wie die bislang geltende Reisewarnung. Für Reisende hat die Aufhebung der Reisewarnung also auch Nachteile. Wer bei Flügen über/in den Nahen Osten kein gutes Gewissen hat, kann die Pauschalreise nun nicht mehr einfach absagen.

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